Harald Pohle, Mitglied des Landtags Brandenburg

A 14: Vergleichsverhandlungen mit dem BUND erfolgreich

Hintergrundinfo 28.7.2019

Florian Engels · Regierungssprecher des Landes Brandenburg

„Das Land Brandenburg und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) haben sich auf einen Vergleich in dem Rechtsstreit gegen den Planfeststellungsbeschluss der A 14 in der Prignitz geeinigt. Dies betrifft den Abschnitt Elbquerung / Wittenberge. Dabei geht es insbesondere um Lärmschutz und Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz. Die Brandenburger Landesregierung befasst sich damit in der nächsten Kabinettssitzung am Dienstag, 30. Juli.
Ministerpräsident Dietmar Woidke ha sich am heutigen Sonntag über die Situation und die geplanten Maßnahmen in Wittenberge gemeinsam mit Finanzminister Christian Görke, Landrat Torsten Uhe, Wittenberges Bürgermeister Oliver Hermann und BUND-Geschäftsführer Axel Kruschat informiert.
Der Vergleich wurde in der Sache einvernehmlich abgestimmt und muss nach der Kabinettsbefassung (Information des Kabinetts; kein Kabinettsbeschluss) noch vom Bundesverwaltungsgericht rechtlich geprüft und bestätigt werden.
Die zusätzlichen Kosten für das Land liegen bei rund 7,1 Millionen Euro, davon etwa 2 Mio. Euro für zusätzlichen Lärmschutz und etwa 5 Mio. Euro für Naturschutzmaßnahmen (z. B. Moorschutz auch als CO2-Senke) sowie bis zu 65.000 Euro weitere Ausgaben. Der BUND verzichtet im Gegenzug auf die Weiterführung des Klageverfahrens sowie auf eine Klage gegen den noch zu erlassenden Planfeststellungsbeschluss zum nördlichen Folgeabschnitt der A 14 zwischen Wittenberge und Karstädt.

Die zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen umfassen den Bau einer bis zu 4 m hohen und fast 500 m langen Lärmschutzwand zum Schutz der Ortschaft Lindenberg. Außerdem wird in einem zusätzlichen Bereich stark lärmmindernder Asphalt ausgebracht. Schließlich wird die Bepflanzung auf dem Wall vor der Siedlung „Wentdorfer Ring“ verdichtet, um einen raschen und vollständige Sichtschutz zu erzielen. Damit liegt nach der rechtlichen Prüfung durch das Bundesverwaltungsgericht das Baurecht in Brandenburg für die Elbquerung vor. Mit dem Weiterbau der A 14 kann begonnen werden, sobald auch in Sachsen-Anhalt das Baurecht gegeben ist. Für den Abschnitt Wittenberge-Karstädt wird das Planfeststellungsverfahren fortgesetzt.

Die A 14 soll nach Fertigstellung von Wismar über Schwerin, Wittenberge, Magdeburg, Halle (Saale) und Leipzig bis zum Dreieck Nossen an der A 4 führen. Sie verbindet vier ostdeutsche Bundesländer und wird mit über 420 km (davon 310 km in Betrieb) nach dem vollständigen Lückenschluss vom Kreuz Schwerin bis Magdeburg einer der wichtigsten Infrastrukturtrassen in Ostdeutschland sein.
Das Teilstück in Brandenburg führt auf 32 km Länge komplett durch den Landkreis Prignitz. Ende 2015 wurde bereits der Abschnitt von Karstädt bis zur Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern für den Verkehr freigegeben. Für die beiden anderen Abschnitte der A 14 auf Brandenburger Territorium – Verkehrseinheit (VKE) 1153 (Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg – südlich AS Wittenberge) und 1154 (AS Wittenberge – südlich AS Karstädt) – konnte der Bau bislang noch nicht begonnen werden.

[Beschreibung der Abschnitte in einer BU ist hier nicht beigefügt.]

Am 15.12.2107 wurde der Planfeststellungsbeschluss für die VKE 1153 im Land Brandenburg erlassen. Gegen diesen wurde seitens des BUND im Februar 2018 Klage erhoben. Nach Vorliegen der Klagebegründung und Klageerwiderung wurde durch das zuständige Bundesverwaltungsgericht im März 2019 ein Erörterungstermin durchgeführt. In den sich anschließenden drei Vergleichsgesprächen konnten die Positionen des Landes Brandenburg und des BUND angenähert werden.“

Harald Pohle im Gespräch mit Ministerpräsident Dietmar Woidke und Landrat Torsten Uhe am Rande der Pressekonferenz zu den erfolgreichen A14-Vergleichsverhandlungen mit dem BUND
zurück zur Übersicht