Harald Pohle, Mitglied des Landtags Brandenburg

Abgelehnt: Abschaffung der Amtseintragung bei Volksbegehren

17.6.2021

Die Fraktion BVB/ Freie Wähler hat dem Landtag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Streichung der Amtseintragung bei Volksbegehren vorsieht. Als kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion habe ich dargelegt, warum wir ein solches Vorhaben nicht unterstützen. Hier ist meine Rede zu lesen:

Bildquelle: https://www.rbb-online.de/imparlament

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

die repräsentative Demokratie bildet das starke, dauerhafte und verlässliche Fundament der verfassungsmäßigen Ordnung unseres Landes! Direktdemokratische Verfahren stellen eine wertvolle Ergänzung hierzu dar. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger nutzen diese Instrumente der Beteiligung und setzen damit wichtige Impulse. Das hat die Vergangenheit gezeigt.

Heute liegt uns ein Gesetzentwurf der Fraktion BVB/Freie Wähler vor, der die Amtseintragung bei Volksbegehren abschaffen will.

Der Antrag erweckt den Eindruck, dass in Brandenburg der Weg in die Amtseintragungsstellen die einzige Möglichkeit zur Unterstützung eines Volksbegehrens sei und dass den Bürgerinnen und Bürgern das Leben dadurch unnötig erschwert werde.
Dem möchte ich widersprechen. Neben der persönlichen Amtseintragung ist nämlich auch eine briefliche Eintragung möglich.
Das hat der Landtag im Jahr 2012 mit der Änderung des Volksabstimmungsgesetzes beschlossen. Der Eintragungsschein kann schriftlich, mündlich, per E-Mail oder per Fax beantragt werden.

Es gibt hier also unterschiedliche Wege, um die benötigten Unterlagen zu besorgen. Die Möglichkeit der Abstimmung per Post kennen die Bürgerinnen und Bürger bereits von der Briefwahl. Dort ist sie ein gut geübtes Verfahren. Und auch bei den seither erfolgten Volksbegehren haben sich viele dieser Möglichkeit bedient.

Das Argument der Freien Wähler zu den beschwerlichen, weiten Wegen zur Amtseintragung ist damit nicht haltbar.

Mich verwundert in diesem Zusammenhang außerdem, dass in Ihrem Gesetzentwurf diese erleichternde und viel genutzte Möglichkeit der Eintragung gar nicht mehr auftaucht.

Außerdem möchte ich betonen, dass Brandenburg im Bundesländervergleich sowohl beim benötigten Quorum für ein erfolgreiches Volksbegehren als auch bei der Dauer der Eintragungsfristen durchaus gut dasteht. 80.000 Unterschriften müssen gesammelt werden. Im Bundesvergleich ist dieses Quorum von weniger als 5% eines der niedrigsten. Auch das gehört zur Wahrheit dazu!

Als Koalition haben wir darüber hinaus vereinbart, die Möglichkeit zur Online-Eintragung und damit eine weitere Erleichterung bei der Unterstützung von Volksbegehren anzustreben. Darin sehen wir eine zukunftsweisende Verbesserung des Verfahrens.

Sehr geehrte Abgeordnete der Freien Wähler, ja, es gibt Hürden. Ein Volksbegehren ist kein Spaziergang. Aber es handelt sich hierbei ja auch um ein demokratisches Verfahren von landesweiter Relevanz. Das darf man nicht vergessen.

Eine Streichung der Amtseintragung lehnen wir ab.

Vielen Dank.

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