Harald Pohle, Mitglied des Landtags Brandenburg

Kommunalwahlen in Zeiten der Pandemie

17.11.2021

Durch die Pandemie entstehen bei Kommunalwahlen Hindernisse für die Einwerbung und Erbringung der nötigen Unterschriften zur Unterstützung eines Wahlvorschlags. Mit der Anpassung des Kommunalwahlgesetzes haben wir darauf reagiert. Hier ist meine Rede zu lesen:

https://www.rbb-online.de/imparlament

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

in Brandenburg können die Bürgerinnen und Bürger in direkter Wahl entscheiden, wer in ihrer Gemeinde, ihrer Stadt oder ihrem Landkreis die wichtigen Ämter des Bürgermeisters, Ortsvorstehers oder des Landrates besetzt.

Tritt man bei einer solchen Wahl nun z. B. als Einzelbewerber an, muss man für den eigenen Wahlvorschlag einen gewissen Rückhalt bei den Bürgerinnen und Bürgern nachweisen können. Dies geschieht in Form von Unterstützungsunterschriften. Diese Regelung soll die Wahlen auf ernsthafte Wahlvorschläge beschränken und so einer Stimmenzersplitterung vorbeugen. In Abhängigkeit von der Bevölkerungszahl der Kommune sind beispielsweise bei Bürgermeisterwahlen zwischen 16 und 80 Unterschriften von Nöten, bei Landratswahlen sind es zwischen 92 und 112.

In normalen Zeiten ist das ganz gut zu schaffen.

Aber wir leben nicht in normalen Zeiten. Dazu wurde am heutigen Sitzungstag schon viel gesagt. Wann wir mit Blick auf die pandemische Lage wieder in ruhigere Fahrwasser kommen, ist momentan nicht absehbar. Durch die Pandemie entstehen jedoch Hindernisse für die Einwerbung und Erbringung der nötigen Unterschriften zur Unterstützung eines Wahlvorschlags.
Viele Menschen wollen oder müssen Kontakte vermeiden. Der Zugang zu den Stellen, an denen die Unterschriften zu leisten sind, ist in Teilen begrenzt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir diesen besonderen Umständen Rechnung tragen und deshalb die benötigte Anzahl von Unterstützungsunterschriften auf die Hälfte senken.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah vor, diese Ausnahmeregelung bis Ende März 2022 zu befristen. Bis dahin finden z. B. die Landratswahl in Potsdam-Mittelmark sowie einige Bürgermeisterwahlen in den Landkreisen Oberhavel, Havelland und Barnim statt.
Darüber hinaus wird es im kommenden Jahr aber noch weitere kommunale Direktwahlen geben, z. B. die Landratswahl in der Prignitz am 8. Mai und eine Reihe von bisher noch nicht terminierten Bürgermeisterwahlen in mehreren Landkreisen. Weil der Verlauf der Pandemie derzeit kaum abschätzbar ist, wollen wir mit unserem Änderungsantrag die Möglichkeit der erleichterten Sammlung bis zum 29. Mai 2022 ausweiten.

Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Inneres und Kommunales vom 3. November bitten wir Sie um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf in seiner geänderten Fassung.

Vielen Dank.

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