Harald Pohle, Mitglied des Landtags Brandenburg

Sitzung des Richterwahlausschusses

6.4.2022

Der Richterwahlausschuss hat in dieser Wahlperiode viel zu tun. In unserem Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, den Gerichten und Staatsanwaltschaften dauerhaft eine auskömmliche und bedarfsgerechte Sach- und Personalausstattung zur Verfügung zu stellen, damit die Justiz auch in Zukunft ihre Aufgaben effektiv erfüllen kann. Diesem Anspruch werden wir nun gerecht.

Gemeinsam mit meinem Fraktionskollegen Erik Stohn gehöre ich dem Richterwahlausschuss an.

Am 6. April 2022 kam erneut der Richterwahlausschuss zusammen, dessen Mitglied ich bin. Die Aufgabe dieses Ausschusses ist es, über die personelle Besetzung der Richterstellen im Land Brandenburg zu beraten und zu entscheiden. Außerdem werden auch die Präsidenten der oberen Landesgerichte vom Richterwahlausschuss gewählt. Die Mitglieder des Richterwahlausschusses sind zur unparteiischen und gewissenhaften Ausübung ihrer Aufgaben verpflichtet. Sie sind an Weisungen nicht gebunden.

Der Richterwahlausschuss setzt sich zusammen aus 8 Abgeordneten des Brandenburger Landtags sowie aus zwei Vertretern der Richterschaft und einem Vertreter der Rechtsanwälte. Die Mitglieder werden durch das Parlament in den Ausschuss gewählt. Die Abgeordneten werden von den im Landtag vertretenen Fraktionen vorgeschlagen. Die anderen Mitglieder werden anhand von Vorschlagslisten gewählt, die aus der Mitte der Richterschaft bzw. der zugelassenen Rechtsanwälte vorgelegt werden. Neben diesen ständigen Mitgliedern werden auch eine Person aus der Staatsanwaltschaft und je eine Richterin oder einen Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit als nichtständige Mitglieder in den Ausschuss gewählt. Diese wirken dann an den Entscheidungen über Einstellungen mit. Unsere Justizministerin führt den Vorsitz des Richterwahlausschusses, ist jedoch selbst nicht stimmberechtigt.

Im Vorfeld unserer Sitzungen erhalten wir die Listen der Bewerber für die zu besetzenden Richterstellen sowie eine Stellungnahme des Präsidialrats. Außerdem können wir Einsicht in die Personalakten der Bewerber nehmen. Das geschieht selbstverständlich streng vertraulich. Während der Sitzung beraten wir dann über diese Personalvorschläge, wobei in bestimmten Fällen auch Anhörungen der Bewerber möglich sind. Es soll derjenige gewählt werden, der nach Eignung, Leistung und Befähigung der beste Anwärter für die zu besetzende Stelle ist. Am Ende füllen wir unsere Stimmzettel aus. Gewählt ist, wer zwei Drittel der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen kann.

Die Arbeit des Richterwahlausschusses wird im Richtergesetz des Landes Brandenburgs sowie durch die Geschäftsordnung des Richterwahlausschusses geregelt.

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