Harald Pohle, Mitglied des Landtags Brandenburg

Auflösung des Amts Oder-Welse durch Einzelfallgesetz

23.3.2022

Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Für mich ist es wichtig, dass wir bei all unseren Entscheidungen im Landtag stets beachten, dieses Recht unserer Kommunen zu schützen und zu stützen. In unserer Plenarsitzung im März haben wir eine Entscheidung getroffen, die dieses Thema in einem besonderen Einzelfall berührt.

In der Uckermark hatte sich im Jahr 2021 eine Konstellation ergeben, in der die betroffenen Gemeinden ihr Selbstverwaltungsrecht nicht mehr vernünftig ausüben konnten. Das Amt Oder-Welse war aus verschiedenen Gründen nicht länger in der Lage, seiner Verantwortung für die Daseinsvorsorge vor Ort nachzukommen. Drei der amtsangehörigen Gemeinden (Passow, Mark Landin und Berkholz-Meyenburg) hatten sich daher entschieden, eine Eingemeindung in die Stadt Schwedt anzustreben. In der Gemeinde Pinnow herrschte jedoch Uneinigkeit darüber, ob man eine Mitverwaltung durch die Stadt Angermünde anstreben sollte oder nicht. Eine zeitnahe Befriedung des Streits war nicht absehbar. Ein Amt kann aber nun dann aufgelöst werden, wenn für alle Gemeinden der Weg in die Zukunft klar geregelt ist. Wegen der fehlenden Entscheidung in Pinnow war der gesamte Prozess der Amtsauflösung ins Stocken geraten. Die Probleme in der Amtsverwaltung drohten nun ersthafte Konsequenzen für die betroffenen Gemeinden nach sich zu ziehen. Es galt also auf Landesebene eine Lösung zu finden, die den mehrheitlichen Willen der Menschen vor Ort widerspiegelt und damit das Recht auf kommunale Selbstverwaltung weitestgehend achtet.

Unter Federführung ihrer uckermärkischen Abgeordneten haben deshalb die Fraktionen der Koalition gemeinsam mit den Oppositionsfraktionen der Linken und der BVB/Freien Wähler einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, mit dem eine solche Lösung herbeigeführt wird. Der Entwurf wurde dann im Ausschuss für Inneres und Kommunales im Rahmen einer Anhörung der Betroffenen beraten. Im Ergebnis wird das Amt Oder-Welse per Einzelfallgesetz aufgelöst und die drei Gemeinden Passow, Mark Landin und Berkholz-Meyenburg werden in die Stadt Schwedt eingemeindet. Die Gemeinde Pinnow erhält die Möglichkeit ihren eigenen Weg zu finden. In der Zwischenzeit behält sie ihre Eigenständigkeit und wird von der Stadt Schwedt mitverwaltet. Nach fünf Jahren kann sie dann über eine Eingemeindung oder Mitverwaltung entscheiden und auch darüber, ob sie dies gemeinsam mit der Stadt Angermünde oder der Stadt Schwedt anstreben will. Ich danke allen Beteiligten, vor allem meinem Fraktionskollegen Mike Bischoff, dass dieser Erfolg in einer gemeinsamen Kraftanstrengung gelungen ist.

Das Gesetz ist hier einsehbar.

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