Harald Pohle, Mitglied des Landtags Brandenburg

Überarbeitung des Landeswahlrechts

26.1.2023

Das Innenministerium hat einen Gesetzentwurf zur Änderung landeswahlrechtlicher Vorschriften vorgelegt, der in unterschiedlichen Bereichen auf die Entwicklungen der vergangenen Jahre reagiert. Als kommunalpolitischer Sprecher meiner Fraktion habe ich mich dazu in der Plenarsitzung am 26.01. zu dem Entwurf geäußert. Meine Rede ist hier zu lesen:

https://www.rbb-online.de/imparlament

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

Herr Innenminister Stübgen hat uns einen Gesetzentwurf zur Änderung landeswahlrechtlicher Vorschriften vorgelegt, der in unterschiedlichen Bereichen auf die Entwicklungen der vergangenen Jahre reagiert.

Da wären zum Beispiel die nun dauerhaft gefassten Sonderreglungen für den Fall einer Pandemie oder einer ähnlichen Notlage, die Harmonisierung von landeswahlrechtlichen Fristen mit den Regelungen zu Bundes-, Europa- und Kommunalwahlen und einige Verfahrensvereinfachungen durch die verstärkte Nutzung des Internets. In einer Fleißarbeit wurde der Gesetzestext auch gemäß den Anforderungen an eine geschlechtergerechtere Sprache angepasst.

Auf zwei Punkte möchte ich ein besonderes Augenmerk legen.

Zum einen sieht der Gesetzentwurf vor, dass bei landesweiten Kommunalwahlen zusätzlich Auszählungsvorstände gebildet werden können. Diese sollen die Stimmenauszählung in der Zeit nach dem Wahltag unterstützen und damit die allgemeinen Wahl- und Briefwahlvorstände entlasten. Ich begrüße dieses Vorhaben. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer leisten einen wertvollen Dienst für unsere Demokratie. Wer schon einmal einen Wahlsonntag ehrenamtlich begleitet hat, weiß, mit welchem Aufwand diese besondere Aufgabe verbunden sein kann. Insbesondere das Auszählen der Stimmen kann sich am Abend in die Länge ziehen. Umso hilfreicher kann es dann sein, wenn am Folgetag für Verstärkung gesorgt ist. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für ihre Einsatzbereitschaft herzlich zu danken.

Meine Damen und Herren,

eine weitere Neuregelung sieht vor, dass künftig anstelle der Wohnanschrift der Bewerberinnen und Bewerber um ein Landtagsmandat nur noch ihr jeweiliger Wohnort auf den Stimmzetteln abgedruckt werden soll. Es ist erfreulich, dass damit ein von verschiedenen Seiten geäußerter Wunsch nach dem Schutz der persönlichen Daten aufgegriffen wurde. Ganz und gar nicht erfreulich ist der Grund hinter dieser neuen Regelung. Denn immer wieder haben unsere Mitstreiterinnen und Mitstreiter Erfahrungen mit Bedrohungen und Belästigungen machen müssen. Und mit ihnen auch ihre Familien.
Aus dem politischen Wettstreit um die besten Ideen für unser Land wird dann plötzlich ein Kampf um das persönliche Wohl. Das geht entschieden zu zweit und darf so nicht bleiben, meine Damen und Herren! Die nun vorgeschlagene Regelung ist ein einzelner Baustein, um das Problem anzugehen. Dass es damit nicht getan ist, hat uns auch eine Anhörung im Innenausschuss im vergangenen Jahr gezeigt. Denn auch auf der kommunalen Ebene berichten ehren- und hauptamtliche Mandatsträger und Engagierte von derartigen Bedrohungen und Übergriffen. Rechtsstaatliche Konsequenzen für die Täter und Unterstützungsmaßnahmen für die Opfer müssen deshalb umfangreich zur Wirkung kommen. Aber auch wir politisch Aktiven können unseren Teil zur Problemlösung beitragen. Auch wir müssen hinterfragen, auf welche Art und Weise wir miteinander streiten und damit selbst die politische Kultur in diesem Land mitprägen. Hier im Landtag, in den Gremien vor Ort und in der öffentlich geführten Debatte. Wir müssen entscheiden, wie wir trotz aller politischer Differenzen miteinander umgehen wollen – als Menschen, meine Damen und Herren.

Wir werden uns im Ausschuss für Inneres und Kommunales eingehend mit dem Entwurf beschäftigen. Vielen Dank.

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