Harald Pohle, Mitglied des Landtags Brandenburg

Enteignungspläne der Linken abgelehnt

17.11.2022

Die Linksfraktion will verstärkt auf das Mittel der Enteignung zurückgreifen können, z. B. bei Problemen in Wohnraumversorgung. Wir lehnen das ab. Meine Rede zu diesem Thema ist hier nachzulesen:

https://www.rbb-online.de/imparlament

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Abgeordnete,
meine Damen und Herren,

das brandenburgische Enteignungsgesetz regelt - grob gesagt -, unter welchen Voraussetzungen, zu welchen Bedingungen und mit welchen Folgen Eigentumsrechte eingeschränkt oder entzogen werden können. Die Regelungen des Gesetzes gelten für zwei unterschiedliche Fälle von Enteignungszwecken.

Zum einen gelten sie für die Verwirklichung von Vorhaben, für die andere Gesetze die Enteignung ausdrücklich zulassen. Zum anderen aber auch für Vorhaben, deren Zwecke explizit im Enteignungsgesetz genannt werden. Momentan sind das fünf Anwendungsfelder, unter anderem die öffentliche Wärmeversorgung. Die Linksfraktion fordert in dem vorgelegten Gesetzentwurf eine deutliche Erweiterung dieser im Enteignungsgesetz vorgesehenen Zwecke. Es ist beabsichtigt, die Enteignung erstens zur Schaffung oder Änderung von Einrichtungen der Gesundheits- oder Wohlfahrtspflege zu ermöglichen. Als zweite Ergänzung nennt der Entwurf die Schaffung oder Änderung von Einrichtungen der Bildung, Wissenschaft, Forschung, Kultur oder des Sports. Und drittens soll zum Zwecke der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum enteignet werden können. Das ist ein umfangreiches Paket!

Es ist richtig: Wohnen ist ein Grundbedürfnis und die Suche nach bezahlbarem Wohnraum gestaltet sich in Städten wie Potsdam zunehmend schwer. Auch die hässlichen Vorkommnisse rund um die Josephinen – Wohnanlage für Senioren in Potsdam geben uns Anlass zur Debatte. Hier wurde auf tragische Weise deutlich, welchen sozialen Schaden kühl berechnete Profit-Orientierung anrichten kann. Die gesundheitliche, emotionale und finanzielle Belastung der betroffenen Senioren wiegt schwer. Liebe Kollegen der Linken, ich teile Ihre Empörung über diesen Vorgang und ich verstehe den Wunsch, einem solchem Treiben entgegenzutreten.

Sich nun aber aufzumachen und das Enteignungsgesetz in dem vorgesehenen Umfang auszudehnen, halte ich derzeit in Brandenburg nicht für angezeigt. Es handelt sich bei einer Enteignung immerhin um einen schweren Grundrechtseingriff. Und auch die haushalterischen Auswirkungen sind wegen der zu leistenden Entschädigungen nicht unerheblich. In meinen Augen sollte man das Thema Enteignung mit größtmöglicher Zurückhaltung behandeln. Sie sollte – wenn überhaupt - stets das letzte Mittel der Wahl sein. Zumal auch andere staatliche Maßnahmen ein oft hinreichendes Gestaltungspotenzial bieten. Sei es, Marktregulierungen zu treffen oder zu schärfen, Kontroll- und Aufsichtsmechanismen nutzbar zu machen oder staatliche Fördermaßnahmen gezielt einzusetzen. Hier sind unsere Fachpolitiker ja mit den betreffenden Akteuren im Austausch und beständig mit der Weiterentwicklung der entsprechenden Instrumentenkästen befasst.

Meine Damen und Herren, zum Beispiel im Bereich der Wohnraumförderung werden derzeit auf Bundesebene und auch im Land Brandenburg viele Impulse für die Zukunft gesetzt und auch ordentliche Summen in die Hand genommen. Ich halte das für den gangbaren Weg, auch ohne die Ausweitung unseres brandenburgischen Enteignungsgesetzes.

Meine Damen und Herren, dem vorgelegten Gesetzentwurf stimmen wir nicht zu. Vielen Dank.

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